Für die sechste Ausgabe von Litrobona suchen wir bisher unveröffentlichte literarische Texte, lautpoetische Werke und Comics zum Thema „LAUTeratur“.
Sprache lebt auf unterschiedlichen Ebenen, nicht nur auf der texlichen. Sie trägt Melodie und Rhythmus, hat Akzente, ist ein Gemisch. In der nächsten Ausgabe von Litrobona wollen wir den lebendigen und gesprochenen Dimensionen von Sprache nachspüren, die auf der lautlichen Ebene wirken. Wir suchen literarische Arbeiten, die nicht nur inhaltlich, sondern insbesondere auch klanglich ihre poetische Kraft entfachen, und Sprache als Vielfalt von Stimmen, Klangfarben und Stimmungen einfangen.
Ob als Dialekt, mittels Mehrsprachigkeit, durch metalogisches Experimentieren oder durch den Akzent auf die Melodie der Sprache, die im literarischen Text mitschwingt – wir möchten erfahren, wie Sprache auf lautlicher Ebene erzählt (wird), wie sie sich im Raum bewegt, wie sie in den Ohren klingt.
Was passiert, wenn LAUT auf AUT trifft? Was geschieht, wenn wir Literatur hören und nicht nur lesen? Wir freuen uns auf Texte, die die Dynamik und Vielfalt der gesprochenen Sprache in den Mittelpunkt stellen – sei es durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Sprache, der Sprache von anderen, oder durch den künstlerischen Einsatz von Klang, Rhythmus und Melodie in der Wortwahl.
Zum Formellen:
Wir akzeptieren unveröffentlichte Prosa, Lyrik, Comics oder Intermediales mit einem Umfang von max. 8 Normseiten.
Bitte keine Mehrfacheinreichungen. Sollte der eingereichte Text vor dem geplanten Erscheinungsdatum an anderer Stelle erscheinen, bitten wir darum, uns davon in Kenntnis zu setzen. Die Verwertungsrechte verbleiben bei den Autorinnen, wir bitten jedoch um eine Nennung der Erstpublikation bei Litrobona.
Die Einreichung sollte anonymisiert im .doc /.docx-Format erfolgen. Das bedeutet, dass weder im Textdokument selbst noch im Dateititel Namen oder sonstigen Hinweise auf die Identität der Autor*in/ des Autors enthalten sein dürfen. Aus diesem Grund können wir leider auch keine Texte akzeptieren, die im Textkörper des E-Mails stehen. Im Begleitmail bitte als Betreff „Titel_LAUTeratur“ angeben und eine Kurzbiografie (max. 250 Wörter) beifügen.
Einreichungen sind bis 20. Juli 2025 an texte@litrobona.com möglich. Die Entscheidung über die Annahme und die Veröffentlichung der eingereichten Texte wird von den Herausgeberinnen getroffen.
Angenommene und publizierte Texte werden mit einem Publikationshonorar von € 80 (inkl. MwSt.) vergütet, die Autor*innen erhalten zudem ein Belegexemplar per Post.
Die Zeitschrift erscheint in elektronischer Form als PDF sowie in limitierter Auflage im Druckformat.
Geplanter Erscheinungstermin ist der 1. Dezember 2025.
Wir freuen uns auf viele lautstarke Einreichungen!
Rechtseinräumung
Mit Einreichung seines/ihres Manuskripts räumt der/die Autor:in der Verlegerin (Medieninhaberin Mag.a Barbara Seidl) für den Fall der Annahme das zeitlich und örtlich unbeschränkte, ausschließliche Werknutzungsrecht zum Zweck der Veröffentlichung des Beitrags in der Zeitschrift Litrobona (Druckausgabe und Online-Ausgabe) ein; dies umfasst auch das Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren und der Verbreitung des Werks.
Für den Zweck der Online Verwertung in elektronischen Ausgaben der Zeitschrift räumt der/die Autor:in der Verlegerin das Recht der digitalen Vervielfältigung, der öffentlichen Wiedergabe und der interaktiven Zurverfügungstellung ein, insbesondere auf den zu Litrobona (Plattform für Literatur in und aus Österreich) gehörenden Websites und Apps, worüber das Werk Nutzer:innen auch auf individuellen Abruf zugänglich gemacht werden kann.
Die Verlegerin hat das Recht, das Werk in den vertragsgegenständlichen Nutzungsarten auszugsweise zum Zweck der Werbung für Litrobona öffentlich zugänglich zu machen.
Zum Zweck der Bereitstellung einer Audiofassung des Beitrags umfasst die Rechtseinräumung auch das Recht zum Vortrag des Werks durch Dritte sowie das Recht zur Aufnahme des Werks auf Datenträgern aller Art und zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung.
Die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts erlischt gemäß § 36 Abs. 2 UrhG mit Ablauf des dem Erscheinen des Beitrags folgenden Kalenderjahres.
Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftlichkeit.
Der/die Autor:in räumt der Verlegerin am Beitrag das Recht zur Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen ein.